In der Wilhelm-Schade-Schule erfüllen Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im Schwerpunkt Geistige Entwicklung ihre 12-jährige Schulpflicht. Der Förderbedarf muß durch ein sonderpädagogisches Fördergutachten nachgewiesen sein.
Wir erfüllen den Bildungsauftrag des Niedersächsischen Schulgesetzes. Dabei bieten wir eine alle Entwicklungsbereiche umfassende Förderung und Erziehung an, mit Zugang zu den Kulturtechniken, zu einer aktiven Lebensbewältigung und der Selbstentfaltung in sozialer Integration.
Die Grundlage unseres Unterrichts sind die Niedersächsischen Kerncurricula für die Förderschulen im Schwerpunkt Geistige Entwicklung. Sie sind Planungsgrundlage für den Unterricht in der Primarstufe (Klasse 1-4), der Sekundarstufe I (Klasse 5-9) und der Sekundarstufe II (Klasse 10-12).
Das Einzugsgebiet umfasst im wesentlichen die westlichen Stadtbezirke von Hannover mit Schwerpunkten in Herrenhausen-Stöcken, Nordstadt, Hainholz und Linden-Limmer. Auch die Einschulung von Schülerinnen und Schülern aus anderen Stadtbezirken ist im Einzelfall möglich.
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